Gemeinsam sind wir stark!

Getreu diesem Motto arbeiten die 14 Städte, Märkte und Gemeinden im südlichen Landkreis Würzburg, im „Fränkischen Süden“, zusammen an der Fortentwicklung unserer Region.

 

 

 
Ochsenfurt
Giebelstadt
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Bütthard
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Regionalbudget 2025

Das Regionalbudget wird auch in 2025 wieder geben!

Bis zum 08. November 2024 können Projektanträge eingereicht werden. 

 

„Da das Amt für Ländliche Entwicklung das Förderverfahren umstellt, stehen noch keine aktualisierten Antragsformulare zur Verfügung“, so die Allianzmanagerin Annette Barreca, „Trotzdem dürfen sich Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsgemeinden der Allianz Fränkischer Süden Gedanken über mögliche Kleinprojekte, die sie gerne bezuschusst haben möchten, machen. Dann geht die Antragsstellung schneller von der Hand.“   

 

Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

Der ILE-Zusammenschluss Interkommunale Allianz Fränkischer Süden beabsichtigt für das Jahr 2025 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

 

Der ILE-Zusammenschluss Interkommunale Allianz Fränkischer Süden ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

 

Lesen Sie bitte unter diesem Link die Projektauswahlkriterien nach. 

 

Hier kommen Sie auf die Seite der Staatsregierung, wo der Förderantrag hinterlegt werden wird (sobald dieser vorliegt) und Sie noch mehr Informationen über das Regionalbudget nachlesen können. Häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie hier

 

Folgenden Anlagen sind verpflichtend mit der Förderanfrage einzureichen:

Bei Baumaßnahmen:

- Foto(s) aktueller Zustand,

- Skizzen, Baupläne, Lageplan, Beratungsprotokoll,

- Kostenschätzungen/Kosten-/Lieferangebote

- Baugenehmigung (falls notwendig),

- Bei Baudenkmälern: Denkmalpflegerische Erlaubnis,

- Kopien von Kredit- und Zuwendungsanträge/ Bescheide bzw. der Vereinbarungen mit Dritten (vgl. Erklärung Nr. 3) (falls zutreffend),

Bei Unternehmen/Gewerbe: De-minimis-Erklärung (Gewerbe, vgl. Erklärung Nr. 1)

 

Wichtig: eine aussagekräftige Kurzbeschreibung ist erforderlich!

 

Die Einreichungsfrist wurde von den Bürgermeistern auf den 08. November 2024 festgelegt. 

 

Förderanträge aus dem Gebiet Ochsenfurt sind an die Allianz Main Dreieck zu richten.