Gemeinsam sind wir stark!

Getreu diesem Motto arbeiten die 14 Städte, Märkte und Gemeinden im südlichen Landkreis Würzburg, im „Fränkischen Süden“, zusammen an der Fortentwicklung unserer Region.

 

 

 
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So geht's - das Regionalbudget

  1. Sie haben eine Idee.

  2. Sie kontaktieren die ILE-Umsetzungsbegleitung, beschreiben Ihre Idee und besprechen die Förderfähigkeit.

  3. Bei positiver Einschätzung der Förderfähigkeit reichen Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular „Förderanfrage“ mit den entsprechenden Anlagen fristgerecht ein.

  4. Nun wird Ihr Projekt durch das Entscheidungsgremium bewertet. Dabei spielen insbesondere die Projektauswahlkriterien eine wichtige Rolle. Im besten Fall wird Ihr Projekt positiv beschlossen.

  5. Sie schließen einen privatrechtlichen Vertrag mit der verantwortlichen Stelle ab.

  6. Nachdem dieser Vertrag von beiden Seiten unterzeichnet ist, können Sie mit dem Projekt beginnen.  

 

Vom Aufruf ausgeschlossen sind jedoch Kleinprojekte, die im Gebiet der Stadt Ochsenfurt liegen. Für diese Kleinprojekte wird ein eigener Aufruf vom ILE-Zusammenschluss Interkommunale Allianz MainDreieck gestartet.

 

Was wird gefördert? 

Kleinprojekte mit einem Gesamtvolumen von max. 20.000 €. 

Projekte mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde. 

Projekte, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK)  der Allianz Fränkischer Süden dienen.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt bis zu 80 %, maximal jedoch 10.000 €. Kleinprojekte unter 500 € werden nicht gefördert. 

Gefördert werden die tatsächlichen Bruttokosten (abzgl. Skonti, Boni, Rabatte).

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. 

Zuwendungen und geldwerte Leistungen Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet. 

Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. 

Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ einer Öko-Modellregion ist nicht möglich.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

 

Wer kann einen Antrag stellen? 

Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts (z.B. Vereine, Kommunen, Unternehmen, Stiftungen, ...). 

Natürliche Personen des öffentlichen oder privaten Rechts (z.B. Einzelpersonen).

 

Weitere wichtige Informationen:

 

Das Fristende der ANTRAGSTELLUNG für das Regionalbudget 2026 war der 13.01.2026. Wir hoffen, dass wir in 2027 dieses Förderprogramm wieder anbieten können. Das hängt davon ab, ob die Staatsregierung dieses Programm wieder anbietet. Spätestens im Herbst 2026 können wir dazu berichten. Bleiben Sie dran! 

 

Noch Mehr nachlesen können Sie unter folgendem Link: 

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN - Förderwegweiser Regionalbudget

 

Eine kleine Auswahl an Projektideen, die bisher über das Regionalbudget gefördert wurden:

Ein kleiner Auszug der Projektideen, die über das Regionalbudget gefördert wurden.