Gemeinsam sind wir stark!

Getreu diesem Motto arbeiten die 14 Städte, Märkte und Gemeinden im südlichen Landkreis Würzburg, im „Fränkischen Süden“, zusammen an der Fortentwicklung unserer Region.

 

 

 
Bütthard
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Ochsenfurt
Giebelstadt
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„Mitfahrerbänkle“ für den Fränkischen Süden

Hintergrund und Ziel

Die Idee hinter der Mitfahrerbank ist die Schaffung eines zusätzlichen Mobilitätsangebotes für den südlichen Landkreis Würzburg. Jedoch ist auch klar, dass dieses Prinzip nicht die originären Aufgaben des ÖPNV ersetzen kann und soll. Das Konzept der Mitfahrerbank erfüllt mehrere Aufgaben: Neben der einfachen und spontanen Möglichkeit, von A nach B zu gelangen, ist die Mitfahrerbank ein Ort der Kommunikation, dient der Nachbarschaftshilfe und vermindert Einzelfahrten.

 

Das Prinzip vom „Mitfahrerbänkle“ ist einfach und schnell erklärt: Man setzt sich auf die rote Bank und signalisiert damit, dass man mitgenommen werden möchte. Nun wartet man, bis ein Auto hält, um eine Mitfahrgelegenheit zu schaffen. Voraussetzung ist natürlich, dass das Ziel von Fahrer und Mitfahrer passt. Und dann kann es losgehen!

 

Die Idee - Mit dem „Mitfahrerbänkle“ entsteht ein zusätzliches Mobilitätsangebot für den südlichen Landkreis Würzburg. Freilich kann und soll dieses die ursprünglichen Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nicht ersetzen. Denn klar ist, dass die beteiligten Kommunen und die Allianz Fränkischer Süden keine verkehrsunternehmerische Funktion erfüllen.

 

Wir möchten Sie alle dazu einladen, die „Mitfahrerbänkle“ zu testen!

 

Hinweis: Es wird empfohlen, das „Mitfahrerbänkle“ ab einem Mindestalter von 16 Jahren zu nutzen und aufmerksam zu sein, bei wem man ins Auto steigt. Es ergeht ebenfalls der Hinweis, dass die Benutzung auf eigene Gefahr erfolgt. Weder die Interkommunale Allianz Fränkischer Süden noch die Kommunen haften für den Transport.

 

Wir freuen uns über Ihre ersten Erfahrungsberichte mit dem „Mitfahrerbänkle“ an Ihre Ansprechpartnerin Kira Schmitz (Allianzmanagerin Fränkischer Süden)


eMail: schmitz(at)fraenkischer-sueden(dot)de

 

Wissenswertes und Spielregeln zum „Mitfahrerbänkle“

Hier haben wir einige Informationen für Sie zum „Mitfahrerbänkle“ zusammengestellt...

 

Wie funktioniert die Mitnahme mit dem „Mitfahrerbänkle“?

Sie wollen mitgenommen werden? Setzen Sie sich auf die Bank und signalisieren Sie dadurch Ihr Interesse. Hält ein Auto an, klären Sie mit dem Fahrer, ob Ihr gewünschter Zielort von ihm angesteuert wird. Und dann geht's los!

 

Wo gibt es „Mitfahrerbänkle“- Die Standorte?

Die „Mitfahrerbänkle“ stehen auf kommunalem Grund. Eigentümer der Bank ist, sofern nicht anders vereinbart, die jeweilige Kommune. Diese ist damit auch für die Bank und den Standort verantwortlich.

 

Die „Mitfahrerbänkle“ sind deutlich zu erkennen, da es sich um eine auffällig rot-weiße Gestaltung handelt – echt fränkisch eben. Die Standorte finden Sie unten.

 

Personen- und Sachschäden

Für jeden Pkw muss in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Mitnahme von Privatpersonen kann also problemlos erfolgen. Der Mitfahrer ist im Rahmen der privaten Kfz-Haftplichtversicherung mitversichert.

 

Schäden an einer Bank melden Sie, auf dem kurzen Weg, bei der jeweiligen Gemeinde oder aber Sie wenden sich an das Allianzmanagement.

 

Ab welchem Alter darf ich die „Mitfahrerbänkle“ nutzen?

Wir empfehlen die „Mitfahrerbänkle“ ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zu nutzen. Generell wird empfohlen, aufmerksam zu sein, bei wem man ins Auto steigt.

 

„Mitfahrerbänkle“ vs. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)…

...da gibt es nämlich Unterschiede. Durch die „Mitfahrerbänkle“ schaffen wir ein zusätzliches individuelles Mobilitätsangebot für den südlichen Landkreis Würzburg. Mitnahme und Mitfahrt erfolgen auf eigenes Risiko und auf eigenen Wunsch. Es besteht kein Anspruch auf eine Beförderung.

 

Der „Fränkische Süden“ und die Kommunen haben keinerlei verkehrsunternehmerische Funktion inne und die Bänke ersetzen den ÖPNV nicht.

 

Die Straßenverkehrsordnung ist durch alle Beteiligte einzuhalten. Dies gilt für die Fahrt sowie für die Kontaktaufnahme.

Die Standorte der „Mitfahrerbänkle“

Hier finden Sie eine Übersicht über die 24 „Mitfahrerbänkle“ im Fränkischen Süden.

 

Stadt Aub

  • Standort: Aub an der Bushaltestelle Richtung Ochsenfurt
  • Standort: Aub am ehemaligen Seniorenheim Gollachtal Richtung Baldersheim

Gemeinde Bieberehren

  • Standort: Bieberehren am Lindenplatz (für Fahrziel in Richtung Creglingen)
  • Standort: Bieberehren Röttinger Straße (für Fahrziele in Richtung Röttingen)
  • Standort: Creglingen am Norma Parkplatz
  • Standort: Klingen Ortsmitte, an der Staatsstraße
  • Standort: Buch an der Bushaltestelle

Markt Bütthard

  • Standort: Bütthard am "grünen Hügel"

Gemeinde Geroldshausen

  • Standort: Geroldshausen auf der Grünfläche neben dem Dorfladen
  • Standort: Moos im Bus-Wartehäuschen

Markt Giebelstadt

  • Standort: Giebelstadt direkt an der B19 am Rathaus in Fahrtrichtung Herchsheim/ Euerhausen
  • Standort: Herchsheim direkt an der B19 im Bereich Marktstraße 9-13 in Fahrtrichtung Giebelstadt
  • Standort: Euerhausen direkt an der B19 bei Haus Julius-Echter-Straße 5 in Fahrtrichtung Giebelstadt

Gemeinde Kirchheim

  • Standort: Kirchheim in Konsul-Metzing-Straße Höhe Grötsch in Richtung Geroldshausen/Moos
  • Standort: Kirchheim in Burkardstraße in Richtung Gaubüttelbrunn
  • Standort: Gaubüttelbrunn Hauptstraße an der Bushaltestelle in Richtung Allersheim und Sulzdorf
  • Standort: Gaubüttelbrunn im Bereich Kirchheimer Straße in Richtung Kirchheim

Markt Reichenberg

  • Standort: Nähe Haltestelle Kriegerdenkmal“ in Reichenberg Fahrtrichtung Ortsteile

Gemeinde Riedenheim

  • Standort: Stalldorf, Ortsausgang Richtung B 19

Stadt Röttingen

  • Standort: Röttingen Rothenburger Straße 5 auf Höhe Fahrschule Brabletz, irgendwie im hinteren Gehwegbereich/Platzbereich
  • Standort: Aufstetten: Dorfstraße 10 vor dem Bürgerhaus Richtung Ochsenfurt/in den Einfahrtbereich Bürgerhaus
  • Standort: Strüth: Brunnengasse 2, vor dem Bürgerhaus Richtung Röttingen

Gemeinde Sonderhofen

  • Standort: Sonderhofen Einmündung von der Hauptstr. in die Oberhofer Str. (Oberhofer Str. 1)

Gemeinde Tauberrettersheim

  • Standort: am Ortsausgang, vor der Buswendeplatte

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