Regionalbudget 2023
Aktuell befinden sich 14 Kleinprojekte in der Umsetzungsphase.
Mittwoch, 20.09.2023: Spätester Abrechnungstermin ist der 20.09.2023; Das gesamte Projekt muss einschließlich der Bezahlung bis zu diesem Tag realisiert sein (Rechnungsbegleichungen dürfen nicht nach dem 20.09.2023 erfolgen).
Sonntag, 01.10.2023: Der Durchführungsnachweis ist bis Sonntag, 01.10.2023, im Original bei der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt einzureichen. Projekte, die bereits vor der Frist abgeschlossen werden, können gerne auch früher eingereicht werden.
Abrechnung der Regionalbudget-Projekte 2023
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung des Durchführungsnachweises durch den ILE-Zusammenschluss, sobald der vom Amt für Ländliche Entwicklung freigegebene Zuwendungsanteil des Regionalbudgets beim ILE-Zusammenschluss eingegangen ist. Dies sollte Ende 2023 der Fall sein.
Regionalbudget 2023: Der „Fränkische Süden“ hat bis zum 14.12.2022 innovative Projekte gesucht
ILE-Zusammenschluss Interkommunale Allianz Fränkischer Süden;
Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
Der ILE-Zusammenschluss Interkommunale Allianz Fränkischer Süden beabsichtigt für das Jahr 2023 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
Der ILE-Zusammenschluss Interkommunale Allianz Fränkischer Süden ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Vom Aufruf ausgeschlossen sind jedoch Kleinprojekte, die im Gebiet der Stadt Ochsenfurt liegen. Für diese Kleinprojekte wird ein eigener Aufruf vom ILE-Zusammenschluss Interkommunale Allianz MainDreieck gestartet.
[Weiter zum gesamten Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte vom 14.09.2022]
ANTRAGSTELLUNG (Bitte heften Sie die Unterlagen nicht mit Tackernadeln zusammen und sehen Sie von Deckblättern und Ordnern ab.)|
Förderanfrage für ein Kleinprojekt (2023); Die folgenden Anlagen sind verpflichtend mit der Förderanfrage einzureichen:
Bei Baumaßnahmen:
- Foto(s) aktueller Zustand,
- Skizzen, Baupläne, Lageplan, Beratungsprotokoll,
- Kostenschätzungen/Kosten-/Lieferangebote für jeden Posten
- Baugenehmigung (falls notwendig),
- Bei Baudenkmälern: Denkmalpflegerische Erlaubnis,
- Kopien von Kredit- und Zuwendungsanträge/ Bescheide bzw. der Vereinbarungen mit Dritten (vgl. Erklärung Nr. 3) (falls zutreffend),
- Bei Unternehmen/Gewerbe: De-minimis-Erklärung (Gewerbe, vgl. Erklärung Nr. 1)
- Sonstige: ...
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Projektauswahlkriterien (2023)
Merkblatt zur Förderung eines Regionalbudgets für ILE-Zusammenschlüsse
Durchführungsnachweis für ein Kleinprojekt mit Kostenzusammenstellung; Fotos zur Dokumentation des Kleinprojekts bitte digital einreichen an kira.schmitz@giebelstadt.de
ergänzende Kostenaufstellung zum Durchführungsnachweis (Excel-Tabelle; bitte digital einreichen)
ZUSÄTZLICHE DOKUMENTE ZUR ANTRAGSTELLUNG: De-minimis-Förderfälle (für Gewerbe)|
Merkblatt zur Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission De-minimis-Beihilfen (Gewerbe)
WEITERE INFORMATIONEN|
Abrechnung der Regionalbudget-Projekte 2023
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung des Durchführungsnachweises durch den ILE-Zusammenschluss, sobald der vom Amt für Ländliche Entwicklung freigegebene Zuwendungsanteil des Regionalbudgets beim ILE-Zusammenschluss eingegangen ist. Dies sollte Ende 2023 der Fall sein.