Gemeinsam sind wir stark!
Getreu diesem Motto arbeiten die 14 Städte, Märkte und Gemeinden im südlichen Landkreis Würzburg, im „Fränkischen Süden“, zusammen an der Fortentwicklung unserer Region.
Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
Der ILE-Zusammenschluss Interkommunale Allianz Fränkischer Süden hat für das Jahr 2027 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000 EUR beantragt, der bereits bewilligt wurde. Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
Somit ruft der ILE-Zusammenschluss Interkommunale Allianz Fränkischer Süden unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
WICHTIG: Bitte lesen Sie vorab die Rahmenbedingungen und Projektauswahlkriterien durch. Nur wenn diese erfüllt sind, kann Ihre Projektidee gefördert werden. Nicht, dass Sie sich umsonst die Mühe der Antragstellung machen. Häufig gestellte Fragen und Antworten dazu finden Sie unter diesem Link, der auf die Webseite der Staatsregierung führt. Informieren Sie sich auch über das Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten im Rahmen des eines Regionalbudgets in der Integrierten Ländlichen Entwicklung.
Hier geht es zum Förderantrag. Bitte nur diese Version nutzen.
Mit der Förderanfrage sind verpflichtend weitere, folgende Anlagen einzureichen:
Bei Baumaßnahmen:
- Foto(s) aktueller Zustand
- Skizzen, Baupläne, Lageplan, Beratungsprotokoll,
- Kostenschätzungen/Kosten-/Lieferangebote
- Baugenehmigung (falls notwendig),
- Bei Baudenkmälern: Denkmalpflegerische Erlaubnis,
- Kopien von Kredit- und Zuwendungsanträge/ Bescheide bzw. der Vereinbarungen mit Dritten (vgl. Erklärung Nr. 3) (falls zutreffend),
- Bei Unternehmen/Gewerbe: De-minimis-Erklärung (Gewerbe, vgl. Erklärung Nr. 1)
Wichtig: eine aussagekräftige Kurzbeschreibung ist erforderlich!
Eine große BITTE:
Bitte heften Sie die Unterlagen zur Einreichung nicht mit Tackernadeln zusammen, sondern geben Sie Ihre Unterlagen lose ab. Vielen Dank!
Die Einreichungsfrist wurde von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern bis Dienstag, den 11.01.2027 festgelegt.
Förderanträge aus dem Gebiet der Stadt Ochsenfurt sind an die Allianz Main Dreieck zu richten.
Wir freuen uns auf tolle Projektideen, die über das Regionalbudget gefördert werden dürfen!
Ideengebende Projekte, die bereits umgesetzt wurden: