Gemeinsam sind wir stark!

Getreu diesem Motto arbeiten die 14 Städte, Märkte und Gemeinden im südlichen Landkreis Würzburg, im „Fränkischen Süden“, zusammen an der Fortentwicklung unserer Region.

 

 

 
Bieberehren | Foto: Hans Peter Zobel
Giebelstädter Rathaus | Foto: Annette Barreca
Balthasar-Neumann-Brücke über die Tauber in Tauberrettersheim | Foto: Hermann Öchsner
Evangelische Kirche in Geroldshausen | Foto: Gunther Ehrhardt
Fachwerkhäuser in Ochsenfurt | Foto: Anke Hartenstein
Marktplatz von Aub | Foto: Fotostudio Menth
Riedenheimer Rathaus | Foto: Edwin Fries
Röttinger Frankenfestspiele | Foto: Mira Roth
Blick auf Bütthard | Foto: Christian Männer
Freibad in Gelchsheim | Foto: Roland Nöth
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Regionalbudget 2025

8 Projekte werden über das Regionalbudget 2025 gefördert 

Darunter sind die Neukonzeption eines Wanderwegs, Erweiterung von Spielplätzen, Umbau eines Schulgartens zu einer Begegnungsstätte, Aufstellen eines Schwalbenhauses und Implementierung eines virtuellen Stadtführers.   

 

Wichtige Hinweise generell zum Regionalbudget 2025 finden Sie hier:  

Projektauswahlkriterien (2025)

 

Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten im Rahmen eines Regionalbudgets in der Integrierten Ländlichen Entwicklung

 

Merkblatt zur Förderung eines Regionalbudgets für ILE-Zusammenschlüsse

 

 

 

 

Was bei der Abrechnung der Projekte 2025 zu beachten ist

Samstag, 20.09.2025: 
Spätester Abrechnungstermin ist der 20.09.2025. Das gesamte Projekt muss einschließlich der Bezahlung bis zu diesem Tag realisiert sein (Rechnungsbegleichungen dürfen nicht nach dem 20.09.2025 erfolgen!).

Mittwoch, 01.10.2025: 
Der Durchführungsnachweis ist bis 01.10.2025 bei der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt einzureichen. Projekte, die bereits vor der Frist abgeschlossen werden, können gerne auch früher eingereicht werden.

 

Einzureichen sind: 

 

Bei De-minimis-Förderfälle (für Gewerbe) sind unbedingt ZUSÄTZLICH einzureichen:

Bitte beachten Sie hierzu das folgende Merkblatt: 

Merkblatt zur Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission De-minimis-Beihilfen (Gewerbe)

 

 

Wichtig: Das realisierte Projekt ist zu kennzeichnen mit einer Förderlogoleiste. Die Vorlage dazu finden Sie hier

 

 

Auszahlung der Zuwendung der Regionalbudget-Projekte 2025:
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung des Durchführungsnachweises durch den ILE-Zusammenschluss, sobald der vom Amt für Ländliche Entwicklung freigegebene Zuwendungsanteil des Regionalbudgets beim ILE-Zusammenschluss eingegangen ist. Dies sollte Ende 2025 der Fall sein.