Regionalbudget 2026
Bis zur Abgabefrist am 13. Januar 2026 gingen 19 Projektanträge ein.
Ein eigenes Gremien bewertete die Projektanfragen nach bestimmte Kriterien sowie ob und welchen Beitrag diese zur Regionalentwicklung unser Allianzregion leisten. 15 erreichten die für eine Förderung erforderliche Punktzahl.
14 davon starten mit der Realisierung. Wir wünschen allen Projektträgern eine reibungslose Umsetzung!
Wichtige Hinweise generell zum Regionalbudget 2026 finden Sie hier:
Was bei der Abrechnung der Projekte 2026 zu beachten ist
Sonntag, 20.09.2026:
Spätester Abrechnungstermin ist der 20.09.2026. Das gesamte Projekt muss einschließlich der Bezahlung bis zu diesem Tag realisiert sein (Rechnungsbegleichungen dürfen nicht nach dem 20.09.2025 erfolgen!).
Donnerstag, 01.10.2026:
Der Durchführungsnachweis ist bis 01.10.2026 bei der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt einzureichen. Projekte, die bereits vor der Frist abgeschlossen werden, können gerne auch früher eingereicht werden.
Einzureichen sind:
Durchführungsnachweis für ein Kleinprojekt mit Kostenzusammenstellung.
Bitte unbedingt dieses hinterlegte Formular nutzen und keines der Vorjahre - Vorgabe der Staatsregierung. Angabe von Steuernummer und Geburtstag ist ebenso erforderlich.
Originalrechnungen
Zahlungsnachweise (Kontoauszüge aus denen die Rechnungsüberweisungen ersichtlich sind)
Fotos zur Dokumentation des Kleinprojekts - diese bitte digital einreichen
Bei De-minimis-Förderfälle (für Gewerbe) sind unbedingt ZUSÄTZLICH einzureichen:
Bitte beachten Sie hierzu das folgende Merkblatt:
Merkblatt zur Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission De-minimis-Beihilfen (Gewerbe)
Wichtig: Das realisierte Projekt ist zu kennzeichnen mit einer Förderlogoleiste. Die Vorlage dazu finden Sie hier.
Auszahlung der Zuwendung der Regionalbudget-Projekte 2026:
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung des Durchführungsnachweises durch den ILE-Zusammenschluss, sobald der vom Amt für Ländliche Entwicklung freigegebene Zuwendungsanteil des Regionalbudgets beim ILE-Zusammenschluss eingegangen ist. Dies sollte Ende 2026 der Fall sein. Folglich ist das Projekt vom Projektträger vorzufinanzieren.