Donnerstag, 01. Juni 2023
20.09.2020

Durchführungsnachweis für ein Kleinprojekt (Regionalbudget 2020)

Zur Auszahlung der Förderung im Rahmen des Regionalbudgets ist die Vorlage des Durchführungsnachweises erforderlich. Das StMELF sieht hierbei das Folgende vor: Der Träger des Kleinprojekts weist die Durchführung des Vorhabens gegenüber dem ILE-Zusammenschluss nach. Hierfür steht das Formblatt „Durchführungsnachweis für ein Kleinprojekt“ zur Verfügung. Der im privatrechtlichen Vertrag genannte Einreichungstermin (01.10.2020) ist zwingend einzuhalten. Die für das Kleinprojekt entstandenen Ausgaben sind anhand von Originalrechnungen (Ende des Projektes/Abrechnungstermin: 20.09.2020) oder gleichwertigen Buchungsbelegen und den zugehörigen Zahlungsnachweisen zu belegen sowie in die Kostenzusammenstellung aufzunehmen. Beizufügen sind auch alle Unterlagen, die die ordnungsgemäße Ausführung des Kleinprojekts dokumentieren.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung des Durchführungsnachweises durch den ILE-Zusammenschluss, sobald der vom Amt für Ländliche Entwicklung freigegebene Zuwendungsanteil des Regionalbudgets beim ILE-Zusammenschluss eingegangen ist.