Entscheidungsgremium

Das für die Auswahl der Kleinprojekte zuständige Entscheidungsgremium setzt sich aus Vertreter*innen regionaler Akteur*innen zusammen. Dabei ist zu gewährleisten, dass weder der Bereich Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes (dazu zählen auch die Kommunen) noch eine einzelne Interessensgruppe mehr als 49 % der Stimmrechte hat. Zu den Interessensgruppen können beispielsweise gehören: Vereine, Verbände, Stiftungen, Religiöse Gemeinschaften, Unternehmen, Privatpersonen, Zweckverbände.